BONUSHEFT


© Zahnarztpraxis Dr. Joachim Kühn

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat Anspruch auf ein Bonusheft, mit dem die regelmäßig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachgewiesen werden können. Das ist nicht nur wichtig für Ihre Zahn- und Mundgesundheit, sondern hilft Ihnen auch beim Geldsparen. Sollte eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig werden, erhalten Sie zusätzlich zum normalen Zuschuss Ihrer Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus).

•  mind. 5 Jahre regelmäßige, lückenlose Vorsorgeuntersuchungen – 20% Extrazuschuss
•  mind. 10 Jahre regelmäßige, lückenlose Vorsorgeuntersuchungen – 30% Extrazuschuss

Belohnen Sie sich und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Vorsorgetermin.